Diätenerhöhung: Keine Aussprache, keine Begründung…


Foto © Dr. Ernst Hoplitschek
 …kein kritischer Wortwechsel im Plenum des Deutschen Bundestags.  Sondern: „Beratung“ im Bundestag am Mittwoch (13.12.2017) über den „Anpassungsmechanismus im § 11 Abgeordnetengesetz“ bzw. über die automatische Diätenerhöhung. 9.524 Euro im Monat - soviel bekommt ein Abgeordneter des Bundestags derzeit. Die Bezüge waren zuletzt zum 1. Juli 2017 um 2,3 Prozent oder 215 Euro gestiegen. Nun hat das neu gewählte Parlament beschlossen, dass es eine solche Erhöhung auch weiterhin jährlich geben soll.

„Wo liegt der Skandal…?“

Bei den Wortbeiträgen kam auch die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin, Britta Hasselmann,  ans Mikrofon. Ihr Beitrag war eine einzigartige Beschimpfung der AfD. Statt selbstkritisch die Selbstbedienungsmentalität der Mandatare zu reflektieren – was für GRÜNE in früheren Zeiten selbstverständlich war – lamentierte sie: „Meine Damen und Herren, jetzt frage ich mich: Wo liegt denn eigentlich der Skandal, den hier manche herbeischreien wollen?“ (Das Protokoll notiert danach: Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der FDP). Die Dame ist entweder naiv oder tut so, als wisse sie nicht worin der Skandal in der Causa liegt. Das Problem an der Einkommenserhöhung der Diäten ist, dass die Abgeordneten selbst über die Höhe ihrer Einkommen bestimmen. Übrigens: Mit der Diätenerhöhung steigen auch die Pensions-Bezüge.

Monika Lazar (GRÜNE): „Nein“

Die Abstimmung: 665 der 709 Abgeordneten nahmen an der Abstimmung teil; 504 sagten ja, 152 nein, 8 enthielten sich. CDU/CSU/SPD/GRÜNE stimmten mehrheitlich zu; während die AfD und DIE LINKE geschlossen mit nein stimmten. Von den GRÜNEN votierten 65 mit „Ja“, bei einer „Nichtbeteiligung“. Einen „Leuchtturm“ gab  es bei den GRÜNEN, nämlich eine Abgeordnete, die dagegen votiert hat: Monika Lazar (Leipzig). Chapeau Frau Lazar!

Diskret durchwinken…

Übrigens: In der Vorlage des Tagesordungspunktes „Zusatzpunkt 5a“ fehlen nicht nur im Titel, sondern auch im Wortlaut des Textes die Wörter „Diäten“ oder „Abgeordnetenentschädigung“. Es scheint, als habe man vorgehabt, die Sache möglichst diskret durchzuwinken. Auch deshalb gab es keine „Aussprache“.

„Grundeinkommen“


Eine Bemerkung zum Schluss: Für eine immer größer werdende Zahl von Bundestagsabgeordneten sind die Diäten lediglich ein „Grundeinkommen“. Viele gehen ihren Berufen als Anwälte, Ärzte, Steuerberater etc. nach, wo sie ein Vielfaches an Einkommen erzielen. Nach einer Studie der „Otto-Brenner-Stiftung“ aus diesem Jahr ist jeder vierte Abgeordnete – 178 insgesamt – zwischen 2013 und 2017 einer „Nebentätigkeit“ nachgegangen. Spitzenverdiener der Bundestagsabgeordneten ist Philipp Graf von und zu Lerchenfeld. Der CSU-Mann hatte in den vier Jahren als Mandatsträger Nebeneinkünfte von mindestens 2.198.500 Euro. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek

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